"Die Uhr zeigte 4.30 Uhr, als Polizisten am Dienstagmorgen an der Tür von
Ramiz Berisha und seiner Frau Fatmire klingelten. Die Nachtruhe des
Roma-Ehepaars aus dem Landkreis Cloppenburg war damit jäh unterbrochen.
Der 58-jährige Mann und seine 53-jährige Frau mussten schnell die ihnen
wichtigen Habseligkeiten zusammenpacken. Dann brachten die Beamten sie
zum Düsseldorfer Flughafen. Dort mussten sie in ein Flugzeug steigen,
das sie in den Kosovo brachte. Eine weitere Abschiebung war beendet." ndr.de
Die Entstehung der BRD sei als Gegenentwurf zur nationalsozialistischen Herrschaft zu verstehen, stellte das Bundesverfassungsgericht in seiner "Wunsiedel-Entscheidung" vom 04. November 2009 fest. Daher sei § 130 IV StGB nicht verfassungswidrig, obwohl er die Meinungsfreiheit einschränkendes Sonderrecht darstelle. Gemäß Art. 5 II GG darf die Meinungsfreiheit eigentlich nur durch "allgemeine Gesetze" eingeschränkt werden, also nur durch solche Gesetze, die nicht eine bestimmte Meinung als solche untersagen. § 130 IV StGB knüpft seine Sanktion jedoch gerade an die Äußerung einer bestimmten Meinung, nämlich der Verherrlichung oder Billigung der NS-Herrschaft, und stellt damit von Art. 5 II GG nicht gewolltes Sonderrecht dar. Dass das BVerfGE ihn dennoch nicht kippte, begründete es mit einer ungeschriebenen Schranke, die sich aus ebenjener Grundentscheidung des Grundgesetzes ergebe, das Gegenteil des Nationalsozialismus zu sein.
Die (juristische) Haltbarkeit dieser Konstruktion ist umstritten und meiner Meinung nach abzulehnen. Doch ich möchte mich an dieser Stelle fragen, welche Konsequenzen dieser Anspruch, das Grundgesetz als antifaschistische Verfassung zu lesen, eigentlich haben müsste. Kann es sein, dass unter einer solchen Verfassung ein seit 1990 in Deutschland lebendes Roma-Ehepaar in den Kosovo abgeschoben wird? Auf diese Art und Weise?
"Agron Berisha (29) ist ein Sohn des Ehepaares, eines von acht inzwischen erwachsenen Kindern, die alle mit ihren Familien in Deutschland leben. Der allein erziehende Vater wohnt mit seinen elf und acht Jahre alten Söhnen Gzim und Ramis im Caritas-Wohnheim, einer Unterkunft für Flüchtlinge am Pehmertanger Weg in Friesoythe. Auch seine Eltern lebten seit einigen Jahren dort. Agron Berisha war dabei, als die Behörden am frühen Dienstagmorgen seine schlafenden Eltern weckten und abholten: `Hier standen plötzlich mehr als 20 Polizisten im Haus. Mein Vater lag auf dem Boden, meine Mutter war ohnmächtig geworden. Meine Söhne und ich hatten nur noch Angst.`
Die Entstehung der BRD sei als Gegenentwurf zur nationalsozialistischen Herrschaft zu verstehen, stellte das Bundesverfassungsgericht in seiner "Wunsiedel-Entscheidung" vom 04. November 2009 fest. Daher sei § 130 IV StGB nicht verfassungswidrig, obwohl er die Meinungsfreiheit einschränkendes Sonderrecht darstelle. Gemäß Art. 5 II GG darf die Meinungsfreiheit eigentlich nur durch "allgemeine Gesetze" eingeschränkt werden, also nur durch solche Gesetze, die nicht eine bestimmte Meinung als solche untersagen. § 130 IV StGB knüpft seine Sanktion jedoch gerade an die Äußerung einer bestimmten Meinung, nämlich der Verherrlichung oder Billigung der NS-Herrschaft, und stellt damit von Art. 5 II GG nicht gewolltes Sonderrecht dar. Dass das BVerfGE ihn dennoch nicht kippte, begründete es mit einer ungeschriebenen Schranke, die sich aus ebenjener Grundentscheidung des Grundgesetzes ergebe, das Gegenteil des Nationalsozialismus zu sein.
Die (juristische) Haltbarkeit dieser Konstruktion ist umstritten und meiner Meinung nach abzulehnen. Doch ich möchte mich an dieser Stelle fragen, welche Konsequenzen dieser Anspruch, das Grundgesetz als antifaschistische Verfassung zu lesen, eigentlich haben müsste. Kann es sein, dass unter einer solchen Verfassung ein seit 1990 in Deutschland lebendes Roma-Ehepaar in den Kosovo abgeschoben wird? Auf diese Art und Weise?
"Agron Berisha (29) ist ein Sohn des Ehepaares, eines von acht inzwischen erwachsenen Kindern, die alle mit ihren Familien in Deutschland leben. Der allein erziehende Vater wohnt mit seinen elf und acht Jahre alten Söhnen Gzim und Ramis im Caritas-Wohnheim, einer Unterkunft für Flüchtlinge am Pehmertanger Weg in Friesoythe. Auch seine Eltern lebten seit einigen Jahren dort. Agron Berisha war dabei, als die Behörden am frühen Dienstagmorgen seine schlafenden Eltern weckten und abholten: `Hier standen plötzlich mehr als 20 Polizisten im Haus. Mein Vater lag auf dem Boden, meine Mutter war ohnmächtig geworden. Meine Söhne und ich hatten nur noch Angst.`
Die Eltern hätten in zwei Koffern nur das Nötigste einpacken dürfen. Ihnen sei ein Beutel mit Medikamenten ausgehändigt worden. Agron Berisha: „Mein Vater ist Diabetiker und herzkrank.“ Nach einer halben Stunde seien die Behördenvertreter mit den Eltern fortgefahren. Agron Berisha: „Um 9 Uhr waren sie in Düsseldorf auf dem Flughafen. Mittags landeten sie im Kosovo in der Stadt Pristina.
Djevdet Berisha (42) lebt in Hannover. Er ist ein Neffe des abgeschobenen Ramiz Berisha, und er ist der Landesvorsitzende in Niedersachsen von „Romane Aglonipe“, der Interessenvertretung der Kosovo-Roma in Niedersachsen. Djevdet Berisha: „Wir treten für ein Bleiberecht der Roma in Niedersachsen ein. Im Kosovo werden die dort lebenden 50 000 Roma diskriminiert. Ihre Kinder dürfen keine öffentlichen Schulen besuchen. Die Roma leben dort am Rande der Städte in Ghettos. Sie erhalten keine soziale Unterstützung.“ 95 Prozent der Kosovo-Roma seien arbeitslos. (...)
Die Landtagsfraktion der Partei „Die Linke“ erklärte, das Ehepaar lebe seit 23 Jahren unbescholten in Deutschland. Die Abschiebungen in den Kosovo müssten sofort beendet werden. Für die SPD-Landtagsfraktion erklärte Renate Geuter (Markhausen), die Aktion sei „inhuman“. Ein noch am Morgen gestellter Eilantrag auf Aussetzung der Abschiebung sei gescheitert." nwz-online, siehe auch den Bericht in: junge welt
Djevdet Berisha (42) lebt in Hannover. Er ist ein Neffe des abgeschobenen Ramiz Berisha, und er ist der Landesvorsitzende in Niedersachsen von „Romane Aglonipe“, der Interessenvertretung der Kosovo-Roma in Niedersachsen. Djevdet Berisha: „Wir treten für ein Bleiberecht der Roma in Niedersachsen ein. Im Kosovo werden die dort lebenden 50 000 Roma diskriminiert. Ihre Kinder dürfen keine öffentlichen Schulen besuchen. Die Roma leben dort am Rande der Städte in Ghettos. Sie erhalten keine soziale Unterstützung.“ 95 Prozent der Kosovo-Roma seien arbeitslos. (...)
Die Landtagsfraktion der Partei „Die Linke“ erklärte, das Ehepaar lebe seit 23 Jahren unbescholten in Deutschland. Die Abschiebungen in den Kosovo müssten sofort beendet werden. Für die SPD-Landtagsfraktion erklärte Renate Geuter (Markhausen), die Aktion sei „inhuman“. Ein noch am Morgen gestellter Eilantrag auf Aussetzung der Abschiebung sei gescheitert." nwz-online, siehe auch den Bericht in: junge welt
Die Nazis verübten, was häufig übersehen wird, auch an den Sinti und Roma Europas einen systematischen Völkermord, dem zwischen 220.000 und 500.000 Sinti und Roma zum Opfer fielen (Deutsches Historisches Museum).
Im Frühjahr 1940 begannen die systematischen Deportationen aus dem Deutschen Reich, am 16. Dezember 1942 ordnete Himmler an, alle noch lebenden Sinti und Roma aus dem Deutschen Reich und den besetzten Gebieten in Konzentrationslager einzuweisen.
Welche Lehren sind gezogen worden? Ein kranker Mann und seine Frau werden morgens um 4 Uhr 30 mit polizeilicher Gewalt aus der Wohnung geholt, um sie von ihren Kindern getrennt in das eiskalte Kosovo abzuschieben, wo ihre Situation nach Berichten aller Menschenrechtsorganisationen katastrophal ist, nämlich von Armut, Obdachlosigkeit und Diskriminierung geprägt? Wie steht es hier mit dem Anspruch, das Grundgesetz sei ein Gegenentwurf zur NS-Herrschaft?
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass dieses Vorgehen der Behörden Herrn und Frau Berisha in ihrem vom Grundgesetz für jedermann garantierten Rechten auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II Satz 1 GG), auf körperliche Bewegungsfreiheit (Art. 2 II Satz 2 GG), auf Schutz der Ehe und Familie (Art. 6 I GG) und ihrem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Art. 8 I der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt wurden.
Im Frühjahr 1940 begannen die systematischen Deportationen aus dem Deutschen Reich, am 16. Dezember 1942 ordnete Himmler an, alle noch lebenden Sinti und Roma aus dem Deutschen Reich und den besetzten Gebieten in Konzentrationslager einzuweisen.
Welche Lehren sind gezogen worden? Ein kranker Mann und seine Frau werden morgens um 4 Uhr 30 mit polizeilicher Gewalt aus der Wohnung geholt, um sie von ihren Kindern getrennt in das eiskalte Kosovo abzuschieben, wo ihre Situation nach Berichten aller Menschenrechtsorganisationen katastrophal ist, nämlich von Armut, Obdachlosigkeit und Diskriminierung geprägt? Wie steht es hier mit dem Anspruch, das Grundgesetz sei ein Gegenentwurf zur NS-Herrschaft?
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass dieses Vorgehen der Behörden Herrn und Frau Berisha in ihrem vom Grundgesetz für jedermann garantierten Rechten auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II Satz 1 GG), auf körperliche Bewegungsfreiheit (Art. 2 II Satz 2 GG), auf Schutz der Ehe und Familie (Art. 6 I GG) und ihrem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Art. 8 I der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt wurden.
Ich wage manchmal zu hoffen, dass das Unrecht im Rechtsstaat vor allem durch Intransparenz möglich ist. In diesem Fall kann so ein Blog über die Sichtbarmachung des Unrechts zu dessen Beseitigung beitragen. Wird etwa im Fall der Roma-Familie der Widerspruch zwischen der Abschiebungspraxis und einem nominellen 'Antifaschismus' deutlich, kann keiner mehr die Abschiebungspraxis gut heißen, ohne das Bekenntnis zum Antifaschismus Lügen zu strafen.
AntwortenLöschenAn anderen Tagen zerbröckelt mir die Hoffnung, das Unrecht halte sich nur durch Intransparenz. Es könnte doch sein, dass die meisten oder zu viele es für wichtiger halten, die Roma abzuschieben, als es mit dem Verfassungsauftrag "zu" genau zu nehmen. In diesem Fall aber wünsche ich mir vollständige Archive des Unrechts, damit vor der Nachwelt wenigstens als Schande erscheint, was jetzt durch Staatsräson legitimiert wird.