Samstag, 3. März 2012

Abschiebung am Gedenktag



Einen Tag vorher, am 22.02.2012, sollte die Roma-Familie Saciri in den Kosovo abgeschoben werden.
Die 48 Jahre alte Mutter und Witwe Bahtija Saciri und ihre drei Kinder im Alter von 15, 16 und 18 Jahren mussten untertauchen, um der Abschiebung zu entgehen. Kein Verantwortlicher, der die Neonazimorde betrauerte, bemüßigte sich, die Göttinger Ausländerbehörde zum Einlenken zu bewegen.
"Die Familie Saciri kam nach Angaben von Unterstützern 1993 nach Deutschland, die Kinder wurden in der Bundesrepublik geboren. 1999, kurz vor Beginn der NATO-Angriffe auf Jugoslawien, kehrte die Familie ohne den inzwischen verstorbenen Vater in den Kosovo zurück. Wegen der Diskriminierung und Verfolgung von Roma flohen die Saciris 2003 erneut nach Deutschland. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt. `Sie hangelten sich neun Jahre von Duldung zu Duldung`, erklärt Stefan Klingbeil vom Göttinger Arbeitskreis Asyl. Am 13. Februar erhielt die Familie die Aufforderung zur Ausreise", schreibt Reimar Paul am 24.02.2012 in der Tageszeitung "junge welt".
Anfang Januar 2011 verstarb im Kosovo die 47jährige Roma Borka T. Sie war in den Morgenstunden des 7. Dezember 2010 gemeinsam mit ihrem Ehemann und dem 14-jährigen Sohn Avdil von der Polizei in ihrer Wohnung in Mayen bei Koblenz abgeholt worden. "Ihnen blieben 30 Minuten, um zu packen – eine ganz gewöhnliche Abschiebung. Die Fahrt ging zum Flughafen Düsseldorf, dort wurde T. von einem Arzt untersucht. Es ging dabei nicht um die Posttraumatische Belastungsstörung und die Depression, die ihr attestiert worden waren, nicht um Medikamente – gefragt war nur ihre Reisetauglichkeit. Kurz darauf startete der Flug nach Pristina," schreibt die FR am 12.01.
Der jetzt untergetauchten Frau Saciri wurde die Reiseunfähigkeit bescheinigt, sie war wegen Verdachts auf Herzinfarkt im Krankenhaus.
Was ist von Gedenkenden zu halten, die gleichzeitig Abschiebungen betreiben, die nicht selten den Tod des Flüchtlings zur Folge haben?
Nach der Dokumentation der ARI – anti-​rassistische-​Initiative kamen seit zwischen 1993 und 2010 32 Flüchtlinge nach ihrer Abschiebung in ihrem Heimatland zu Tode, während 71 Flüchtlinge spurlos verschwanden. Weitere 529 Flüchtlinge wurden der Dokumentation zufolge im Herkunftsland von Polizei oder Militär misshandelt und gefoltert oder kamen aufgrund ihrer schweren Erkrankungen in Lebensgefahr.
(ARI weist darauf hin, dass diese Zahlen nur die Spitze des Eisbergs bilden - es handelt sich um einige von NGOs oder amnesty dokumentierte Einzelfälle. Die Dunkelziffer ist hoch.)
Das bedeutet wenigstens 32 durch die staatliche Abschiebepraxis direkt verursachte Todesopfer. Der von einem Nazi erschossene Ausländer und der in seinem Heimatland nach der Abschiebung erschossene, verhungernde, mangels Medikamente sterbende Flüchtling - ist das Unrecht im ersten Falle tatsächlich so viel größer als im zweiten Falle? Oder könnte man sagen, der Nazi beging einen absichtlichen Mord, während der Staat bedingt vorsätzlich bzw. fahrlässig tötete? Kanzlerin Merkel jedenfalls verurteilte in bewegenden Worten die Morde, zeichnet aber weiter verantwortlich für die mittels Abschiebungen begangenen Tötungen.





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