Donnerstag, 29. März 2012

Eine Abschiebung, die über Leichen geht

Eine schier unfassbare Geschichte erzählt die heutige Ausgabe der taz:

Miroslav Redzepovic, ein serbischer Rom, soll abgeschoben werden, obwohl er seit seinem dritten Lebensjahr in Hamburg lebt, obwohl sein Vater Milos sich 2002 aus Protest gegen die schon damals drohende Abschiebung seiner Familie nach Serbien im Rathaus der niedersächsischen Stadt Syke mit Benzin übergoss, sich anzündete und schließlich am 16. November 2002 an seinen Verbrennungen starb, obwohl sich Herr Redzepovic im Jahre 2010 in seiner Zelle im Abschiebegewahrsam selber aufhängte (und überlebte), obwohl der behandelnde Psychologe dringend vor dem Vollzug der Abschiebung warnt: "Das wäre für ihn die größte vorstellbare Katastrophe".

 Die taz schreibt weiter:
"1991 war die Familie nach Deutschland gekommen. In Jugoslawien stand der Kriegsausbruch bevor, Miroslav war damals drei Jahre alt. Doch der Asylantrag der Familie wurde abgelehnt. Elf Jahre lebten sie in Syke als Geduldete. Als sich um die Jahrtausendwende die Situation auf dem Balkan beruhigte, wuchs der Druck der Ausländerbehörde: Die Familie Redzepovic sollte freiwillig ausreisen - sonst drohe die Abschiebung.
Für die Familie kam das nicht in Frage: Der Krieg in Jugoslawien mochte vorüber sein, doch der Hass auf die Roma war noch da. Die Eltern fürchteten Übergriffe und ein Leben im Elend. Die grausige Tat war die letzte Möglichkeit, die der Familienvater sah, um dieses Schicksal für seine Frau Ljalje und die fünf Kinder abzuwenden.
Das niedersächsische Innenministerium erweichte er nicht. 2004 schob es Ljalje und die Kinder nach Serbien ab. Die Mutter erkrankte dort an Krebs.
Miroslaw sah in dem ihm fremden Land keine Zukunft für sich. Er sei mehrfach von der Polizei misshandelt worden, berichtet er, und auch sonst lief es nicht gut. Im Oktober 2010 machte er sich erneut auf den Weg nach Deutschland. In Hamburg wohnte eine Tante, dort wollte auch er leben. Tatsächlich gelang ihm die Einreise. Doch ausgerechnet am achten Todestag seines Vaters griff die Polizei ihn auf und nahm ihn in Abschiebehaft. Ein neuer Asylantrag wurde sofort abgelehnt.
Am 2. Dezember 2010 wurde Redzepovic "noch atmend" bei einer Zellenkontrolle aufgefunden, sagte damals ein Sprecher der Hamburger Justizbehörde. Er hatte versucht, sich mit Schnürsenkeln zu erhängen."

Nunmehr wird Redzepovic wieder "geduldet". Doch nachdem eine Amtsärztin ihm jetzt die "Reisefähigkeit" bescheinigte, steht für die Behörde dem Vollzug der Abschiebung nichts mehr im Wege. Obwohl doch der behandelnde Arzt betont, er brauche weiterhin dringend therapeutische Unterstützung.

Was an diesem "Fall" so fassunglos macht, ist die Kälte, die aus dem Vorgehen der Behörde spricht. Nicht mal eine Selbstverbrennung konnte verhindern, dass das niedersächsische Innenministerium die Abschiebung der Familie stoppte. Hier werden in blindem Gesetzesvollzug alle humanitären und menschenrechtlichen Mindeststandards verletzt, obwohl doch die Behörden gemäß Art. 1 GG bei der Gesetzesanwendung diese zu beachten hätten.







Freitag, 23. März 2012

Wenn du gefangen bist...

Die Ausländerbehörde im niedersächsischen Gifhorn drohte der Familie Ismailov aus dem russischen Dagestan die Abschiebung an. Seit 10 Jahren lebt die Familie "geduldet" in einem Flüchtlingslager im Landkreis Meinersen, nunmehr soll die Abschiebung vollziehbar geworden sein(siehe die  Petition an den Bundestag). Nuradil Ismailov, der 19- jährige Sohn und Nuranija Ismailova, die 21jährige Tochter haben keinerlei Verbindungen mehr nach Dagestan, sie sind hier aufgewachsen. Überdies befindet sich Dagestanam Rande eines Bürgerkrieges, geprägt von Unsicherheit und Rechtlosigkeit, wir der BBC berichtet. Für die Ausländerbehörde scheint dies aber Grund zu sein, von der Abschiebung Abstand zu nehmen.

Die Gifhorner Behörde machte übrigens schon vor einem Jahr Schlagzeilen. Am 1. März 2011 nahm sich der Nepalese Shambu Lama das Leben, nachdem ihm das Amt die Abschiebung angedroht hatte, obwohl beim Verwaltungsgericht Braunschweig noch ein Eilantrag gegen diese Maßnahme vorlag.

Dass aber auch das Leben in Deutschland bisher für die Familie Ismailov kein Vergnügen war, schildert Nurdil eindringlich in dem von ihm geschriebenen Lied "Wenn du gefangen bist". Er beschreibt darin genau den Zustand eines perspektivlosen Dahinvegetierenes in einer abgelegenen Asylunterkunft, der etwa Mohammad Rahsepar, einen iranischen Flüchtling, kürzlich in den Selbstmord trieb: Keine Arbeitserlaubnis, Residenzpflicht, kaum Privatsphäre, Abhängigkeit von den Behörden, ein Leben im Wartestand ohne, dass ein Ende absehbar wäre. Dieser Zustand ist schwer erträglich gerade für Menschen, die nach Deutschland kamen, um Schutz und Freiheit zu suchen.

Von Mohammad Rahsepar berichtete ich in diesem Blog am 15. März.  Er war in einer ehemaligen Kaserne in Würzburg untergebracht. Inzwischen befinden sich einige Bewohner dieser Unterkunft in einem Hungerstreik, wie die SZ berichtete. Darunter befindet sich auch ein Freund des Verstorbenen, Hassan Hosseinzadah. Er lebt nunmehr seit mehr als vier Jahren in der Kaserne, nachdem er als Religionsflüchtling aus dem Iran kam. Das Land Bayern macht jedoch weiterhin keine Anstalten, die Sammelunterkunft aufzulösen.

Die selben Politiker, die tagtäglich die Kriegstrommeln gegen den Iran schlagen und die Menschenrechtssituation in Russland anprangern, sind nicht bereit, elementare Menschenrechte für Flüchtlinge aus diesen Ländern hierzulande zu garantieren. Im Gegenteil, sie sollen in ebendiese angeprangerten Länder zurückgeschickt werden. Sogar syrische Flüchtlinge werden derzeit nach Ungarn abgschoben, wo Syrien nach wie vor als sicheres Drittland gilt, berichtet die Badische Zeitung. Gleichzeitg der Ruf nach einer militärischen Intervention in Syrien "zum Schutz der Zivilbevölkerung" immer lauter. Die mit allem Pathos beschworenen Menschenrechte werden leider allzu oft mit Füßen verletzt, wenn ihre Einhaltung weniger opportun erscheint.

 






Donnerstag, 15. März 2012

Geheimdienste

Die deutschen Geheimdienste überprüften im Jahr 2010  37.292.862 Emails und Datenverbindungen, weil darin bestimmte Schlagwörter (z.B. Bombe, Atom, Rakete usw.) vorkamen. 
"Das enthüllt ein Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages (PKG). Damit hat sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr mehr als verfünffacht. 2009 waren 6,8 Mio. Internet-Kommunikationen überprüft worden. Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst dürfen die Datenverkehre durchforsten, um Terroristen, Waffenschiebern oder Schleuser-Banden aufzuspüren." bild.de 
Nach kurzer Suche habe ich keine Zahlen gefunden, wieviele Briefe die Stasi jährlich öffnete. 
Laut Dr. Hanna Labrenz-Weiß, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Abteilung Bildung und Forschung des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU), verfügte die für die Postkontrolle zuständige Abteilung 1989 über knapp 2.200 Mitarbeiter (MfS Handbuch, III, "Abteilung M").
Diese mussten die Briefe per Hand mit einem Heißluftgebäse öffnen und verfügten nicht über die bequemen Möglichkeiten der EDV im allgemeinen und der sog. Schlagwortkontrolle im besonderen. Wenn jeder dieser Mitarbeiter jeden Tag im Jahr 20 Briefe geöffnet hätte, käme die DDR 16.060.000 kontrollierte Briefe in einem Jahr, ebenfalls eine stolze Zahl, aber eben weniger als die Hälfte des von der BRD im Jahte 2010 geleisteten.
Wie der BRD rechtfertigte auch die DDR das Vorgehen im wesentlichen mit Sicherheitsaspekten: Das MfS "kontrollierte `verdächtige Sendungen` mit dem Ziel, `jede Feindtätigkeit aufzuspüren und gefährliche Auswirkungen zu unterbinden`. Da die DDR-Verfassung das Post- und Fernmeldegeheimnis als Grundrecht garantierte, wurden fortlaufende Eingriffe mit der `Sicherheit des Staates` gerechtfertigt", schreibt Dr. Hanna Labrenz-Weiß in einer Pressemitteilung.
Ein guter Freund von mir verfasst den sehr lesenswerten Blog Balken und Spiltter, der Fälle dokumentiert, in denen zweierlei Maß auf einerlei Gegenstände angewendet werden. Dieser Freund, ein überzeugter Atheist, wünscht sich immer wieder, es möge einen Gott geben, der am Himmel auftaucht und einen Blitz auf Menschen aussendet, die auf besonders boshafte Weise dummes Zeug reden. Ich wünsche mir auch einen solchen Blitz herbei für einen Herrn Gauck, wenn er mal wieder berechtigterweise die Stasi verurteilt, ohne zugleich die Abschaffung der BRD-Geheimdienste zu fordern.

Selbstmord in Flüchtlingsunterkunft

Mohammad Rahsepar, Asylbewerber aus dem Iran, beging vor wenigen Wochen Selbstmord  in einem Asylbewerberheim im bayerischen Würzburg. Mohammad Rahsepar wurde nur 29 Jahre alt.Er wurde in der kasernenartigen Massenunterkunft schwer depressiv, stellte einen Antrag, zu seiner Schwester nach Köln zu ziehen. Dieser wurde abgelehnt.
Er befand sich in einer Sackgasse. Keine Arbeitserlaubnis, Residenzpflicht, die Aussicht, jahrelang in dem Heim vor sich hin zu vegetieren, abgespeist mit den immergleichen Essenspaketen: "Als einziges Bundesland beharrt Bayern auf den sogenannten Essenspaketen. Über Jahre erhalten die Asylbewerber immer dieselbe Auswahl an Lebensmitteln – ohne selbst einkaufen zu dürfen. Ungenießbare Brötchen muten man ihnen zu. Sogar die Hygieneartikel sind vorgegeben. Andere Bundesländer geben längst Gutscheine oder Bargeld, damit die Menschen etwas Selbstständigkeit und Würde behalten." rbb - kontraste
Ein Konzept, im Landkreis Coburg die Massenunterkünfte abzuschaffen und die Flüchtlinge in normalen Wohnungen unterzubringen, lehnte das Bayrische Sozialministerium ab, obwohl es keinen Cent mehr gekostet hätte. rbb - kontraste
Bayern hält demnach allein aus Gründen der Abschreckung an diesen Bedingungen fest. Mohammad Rahsepars Tod wurde dafür in Kauf genommen. Im Iran verweigerte er als Polizist Befehle und wurde deswegen verhaftet und misshandelt. Er verlor dabei eine Niere. Sein Leben aber verlor er erst im Freistaat Bayern.

Samstag, 3. März 2012

Abschiebung am Gedenktag



Einen Tag vorher, am 22.02.2012, sollte die Roma-Familie Saciri in den Kosovo abgeschoben werden.
Die 48 Jahre alte Mutter und Witwe Bahtija Saciri und ihre drei Kinder im Alter von 15, 16 und 18 Jahren mussten untertauchen, um der Abschiebung zu entgehen. Kein Verantwortlicher, der die Neonazimorde betrauerte, bemüßigte sich, die Göttinger Ausländerbehörde zum Einlenken zu bewegen.
"Die Familie Saciri kam nach Angaben von Unterstützern 1993 nach Deutschland, die Kinder wurden in der Bundesrepublik geboren. 1999, kurz vor Beginn der NATO-Angriffe auf Jugoslawien, kehrte die Familie ohne den inzwischen verstorbenen Vater in den Kosovo zurück. Wegen der Diskriminierung und Verfolgung von Roma flohen die Saciris 2003 erneut nach Deutschland. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt. `Sie hangelten sich neun Jahre von Duldung zu Duldung`, erklärt Stefan Klingbeil vom Göttinger Arbeitskreis Asyl. Am 13. Februar erhielt die Familie die Aufforderung zur Ausreise", schreibt Reimar Paul am 24.02.2012 in der Tageszeitung "junge welt".
Anfang Januar 2011 verstarb im Kosovo die 47jährige Roma Borka T. Sie war in den Morgenstunden des 7. Dezember 2010 gemeinsam mit ihrem Ehemann und dem 14-jährigen Sohn Avdil von der Polizei in ihrer Wohnung in Mayen bei Koblenz abgeholt worden. "Ihnen blieben 30 Minuten, um zu packen – eine ganz gewöhnliche Abschiebung. Die Fahrt ging zum Flughafen Düsseldorf, dort wurde T. von einem Arzt untersucht. Es ging dabei nicht um die Posttraumatische Belastungsstörung und die Depression, die ihr attestiert worden waren, nicht um Medikamente – gefragt war nur ihre Reisetauglichkeit. Kurz darauf startete der Flug nach Pristina," schreibt die FR am 12.01.
Der jetzt untergetauchten Frau Saciri wurde die Reiseunfähigkeit bescheinigt, sie war wegen Verdachts auf Herzinfarkt im Krankenhaus.
Was ist von Gedenkenden zu halten, die gleichzeitig Abschiebungen betreiben, die nicht selten den Tod des Flüchtlings zur Folge haben?
Nach der Dokumentation der ARI – anti-​rassistische-​Initiative kamen seit zwischen 1993 und 2010 32 Flüchtlinge nach ihrer Abschiebung in ihrem Heimatland zu Tode, während 71 Flüchtlinge spurlos verschwanden. Weitere 529 Flüchtlinge wurden der Dokumentation zufolge im Herkunftsland von Polizei oder Militär misshandelt und gefoltert oder kamen aufgrund ihrer schweren Erkrankungen in Lebensgefahr.
(ARI weist darauf hin, dass diese Zahlen nur die Spitze des Eisbergs bilden - es handelt sich um einige von NGOs oder amnesty dokumentierte Einzelfälle. Die Dunkelziffer ist hoch.)
Das bedeutet wenigstens 32 durch die staatliche Abschiebepraxis direkt verursachte Todesopfer. Der von einem Nazi erschossene Ausländer und der in seinem Heimatland nach der Abschiebung erschossene, verhungernde, mangels Medikamente sterbende Flüchtling - ist das Unrecht im ersten Falle tatsächlich so viel größer als im zweiten Falle? Oder könnte man sagen, der Nazi beging einen absichtlichen Mord, während der Staat bedingt vorsätzlich bzw. fahrlässig tötete? Kanzlerin Merkel jedenfalls verurteilte in bewegenden Worten die Morde, zeichnet aber weiter verantwortlich für die mittels Abschiebungen begangenen Tötungen.