Donnerstag, 29. März 2012

Eine Abschiebung, die über Leichen geht

Eine schier unfassbare Geschichte erzählt die heutige Ausgabe der taz:

Miroslav Redzepovic, ein serbischer Rom, soll abgeschoben werden, obwohl er seit seinem dritten Lebensjahr in Hamburg lebt, obwohl sein Vater Milos sich 2002 aus Protest gegen die schon damals drohende Abschiebung seiner Familie nach Serbien im Rathaus der niedersächsischen Stadt Syke mit Benzin übergoss, sich anzündete und schließlich am 16. November 2002 an seinen Verbrennungen starb, obwohl sich Herr Redzepovic im Jahre 2010 in seiner Zelle im Abschiebegewahrsam selber aufhängte (und überlebte), obwohl der behandelnde Psychologe dringend vor dem Vollzug der Abschiebung warnt: "Das wäre für ihn die größte vorstellbare Katastrophe".

 Die taz schreibt weiter:
"1991 war die Familie nach Deutschland gekommen. In Jugoslawien stand der Kriegsausbruch bevor, Miroslav war damals drei Jahre alt. Doch der Asylantrag der Familie wurde abgelehnt. Elf Jahre lebten sie in Syke als Geduldete. Als sich um die Jahrtausendwende die Situation auf dem Balkan beruhigte, wuchs der Druck der Ausländerbehörde: Die Familie Redzepovic sollte freiwillig ausreisen - sonst drohe die Abschiebung.
Für die Familie kam das nicht in Frage: Der Krieg in Jugoslawien mochte vorüber sein, doch der Hass auf die Roma war noch da. Die Eltern fürchteten Übergriffe und ein Leben im Elend. Die grausige Tat war die letzte Möglichkeit, die der Familienvater sah, um dieses Schicksal für seine Frau Ljalje und die fünf Kinder abzuwenden.
Das niedersächsische Innenministerium erweichte er nicht. 2004 schob es Ljalje und die Kinder nach Serbien ab. Die Mutter erkrankte dort an Krebs.
Miroslaw sah in dem ihm fremden Land keine Zukunft für sich. Er sei mehrfach von der Polizei misshandelt worden, berichtet er, und auch sonst lief es nicht gut. Im Oktober 2010 machte er sich erneut auf den Weg nach Deutschland. In Hamburg wohnte eine Tante, dort wollte auch er leben. Tatsächlich gelang ihm die Einreise. Doch ausgerechnet am achten Todestag seines Vaters griff die Polizei ihn auf und nahm ihn in Abschiebehaft. Ein neuer Asylantrag wurde sofort abgelehnt.
Am 2. Dezember 2010 wurde Redzepovic "noch atmend" bei einer Zellenkontrolle aufgefunden, sagte damals ein Sprecher der Hamburger Justizbehörde. Er hatte versucht, sich mit Schnürsenkeln zu erhängen."

Nunmehr wird Redzepovic wieder "geduldet". Doch nachdem eine Amtsärztin ihm jetzt die "Reisefähigkeit" bescheinigte, steht für die Behörde dem Vollzug der Abschiebung nichts mehr im Wege. Obwohl doch der behandelnde Arzt betont, er brauche weiterhin dringend therapeutische Unterstützung.

Was an diesem "Fall" so fassunglos macht, ist die Kälte, die aus dem Vorgehen der Behörde spricht. Nicht mal eine Selbstverbrennung konnte verhindern, dass das niedersächsische Innenministerium die Abschiebung der Familie stoppte. Hier werden in blindem Gesetzesvollzug alle humanitären und menschenrechtlichen Mindeststandards verletzt, obwohl doch die Behörden gemäß Art. 1 GG bei der Gesetzesanwendung diese zu beachten hätten.







1 Kommentar:

  1. Leider finde ich die Kälte inzwischen nicht mehr erstaunlich. Noch immer erstaunt es mich aber, dass die Menschenrechtsrhetorik, mit der Kriege gerechtfertigt werden, nicht die geringste Selbstverpflichtung auf die Wahrung der Menschenrechte nach sich zieht, wenn es etwa um Flüchtlinge geht. Dass die Serben Kosovo-Albaner vertrieben haben, ist ausreichend Grund für einen Krieg, aber kein ausreichender Grund, die Flüchtlinge willkommen zu heißen.

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